Für alle geschlossene Verträge/Auftragsbestätigungen zwischen DJ Mente (nachfolgend Auftragnehmer genannt) und unseren Kunden bzw. Veranstaltern (nachfolgend Auftraggeber genannt) haben wir uns auf folgende grundlegende Spielregeln zur einheitlichen Vertragsabwicklung geeinigt.
Unsere Angebote sind freibleibend und haben – sofern nicht anders vereinbart – eine Gültigkeit von 14 Tagen.
Ein Vertrag bzw. eine Buchung kommt zustande durch Annahme eines Angebotes in schriftlicher Form, schriftlicher Vertrag und eine entsprechende schriftliche Auftragsbestätigung an den Auftraggeber.
Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden.
Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrag durch den Auftraggeber ist möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:
Ein Rücktritt oder eine Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrags durch den Auftragnehmer ist möglich unter folgenden Bedingungen:
Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden. In der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise.
Der Auftragnehmer ist nach Kleinunternehmerregelung von Mehrwertsteuer befreit und weist diese aus diesem Grund nicht aus.
Zahlungen bzw. Gagen sind direkt vor, während oder nach der Veranstaltung in bar und in EURO der vereinbarten Höhe zu leisten.
Zahlungen in Form einer Überweisung durch den Auftraggeber sind möglich, sofern die vereinbarte Gage auf dem in der Rechnung ausgewiesenen Konto des Auftragnehmers vor der Veranstaltung gutgeschrieben wird.
Zahlungen bzw. Gagen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an die in der Rechnung ausgewiesene Bankverbindung unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung zu leisten.
Kreditkarten, Schecks etc. werden nicht akzeptiert.
Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter / Auftraggeber verantwortlich.
Der Auftraggeber haftet vor, nach und während der Veranstaltung für Personen- und Sachschäden des Auftragnehmers, sofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Der Auftraggeber haftet für Schäden an der Ausrüstung des Auftragnehmers, die vor, nach oder während der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder deren Gäste verursacht wurden.
Kann der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höhere Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung, Betriebsstörungen wie Stromausfall, Stromschwankungen, etc. beim Auftraggeber nicht erbringen, so hat der Auftraggeber kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.
Ferner hat der Auftraggeber kein Recht auf Zurückhaltung der vereinbarten Zahlung bzw. Gage und keinen Anspruch Schadensersatz.
Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer umfasst die Anlieferung und den Aufbau der vereinbarten bzw. gebuchten Ausrüstung, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport der Ausrüstung.
Der Aufbau und Abtransport findet – sofern nicht anders vereinbart – unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt. Sollte der Auf-/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.
Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben.
Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertrag mit dem Auftragnehmer ein.
Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand.
Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Singen.
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